Bekanntlich ist das Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung verboten. Tatsächlich ist aber § 23 Abs.1a StVO viel weitergehender: Bereits das Inderhandhalten jedes Geräts mit Telefonfunktion ist strafbar! Wie das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden hat, ist „Telefon“ im Sinne des Gesetzes jedes Gerät, das eine Telefonfunktion hat. Im konkreten Fall benutzte der Fahrer einen Palm-Organizer, wobei die … Handy im Auto, Finger weg! weiterlesen
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